Allgemeine Nutzungsbedingungen Publisher

Gültig ab: 08/07/2021

1. Gegenstand

Das Unternehmen GETFLUENCE (im Folgenden: „GETFLUENCE“) betreibt eine über die Website https://getfluence.com/ zugängliche Plattform (im Folgenden „die Plattform“), über die sie: 

1. Werbeagenturen (im Folgenden die „Agenturen“), 

2. Verlagen, die Medien besitzen und Werbeplätze veröffentlichen 

3. Handelsvertretern der genannten Verlage und; 

4. von Verlegern beauftragten Vermittlern (wobei die in den Ziffern ii), iii) und iv) genannten Personen zusammen als „Verleger“ und die Agenturen und Verleger zusammen als „Publisher“ bezeichnet werden) 

ermöglicht, die Vermarktung von Medien, wie nachstehend definiert, und gegebenenfalls Brand-Content-Angebote, wie in Artikel 6.3 „Brand-Content-Angebote“ definiert (nachfolgend „Brand-Content“), für Werbetreibende (nachfolgend „Werbetreibende“) anzubieten, die ihre Werbung veröffentlichen möchten (nachfolgend „Kampagnen“). 

Einer der Zwecke der Plattform ist es, Publishern die Möglichkeit zu geben, GETFLUENCE mit der Untervergabe von Werberäumen der Publisher zu beauftragen (im Folgenden die „Supports“).

Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „die Allgemeinen Geschäftsbedingungen„) ist es, die Nutzungsbedingungen für die von GETFLUENCE angebotenen Dienste (nachfolgend: „die Dienste“) zu definieren sowie die Rechte und Pflichten der Parteien in diesem Zusammenhang festzulegen.

Sie können jederzeit über einen direkten Link am unteren Rand der Website https://getfluence.com/ abgerufen und ausgedruckt werden.

Sie können durch besondere Bedingungen ergänzt werden, einschließlich der Dauer der vertraglichen Bindung, der Liste der Dienste sowie der finanziellen Bedingungen (im Folgenden: die „Sonderbedingungen“), die im Falle von Widersprüchen Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben und gemeinsam die Vereinbarung bilden (im Folgenden: die „Vereinbarung“).

2. Betreiber der Plattform und der Dienste, Kontakt

Die Plattform und die Dienste werden von GETFLUENCE, einer im Handels- und Gesellschaftsregister von Toulouse unter der Nr. 842 437 865 eingetragenen SAS mit Sitz in 13 Rue Sainte-Ursule, 31000 TOULOUSE betrieben

GETFLUENCE kann unter der folgenden Adresse kontaktiert werden: support@getfluence.com 

3. Zugriff auf die Plattform und Dienste

  • Rechtsfähigkeit 

Die Plattform und die Dienste sind für jede juristische Person zugänglich, die durch eine natürliche Person vertreten wird, die die Rechtsfähigkeit hat, im Namen und im Auftrag der juristischen Person Verträge abzuschließen.

  • Plattform und Dienste für Gewerbetreibende 

Die Plattform und die Dienste richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende, worunter jede natürliche oder juristische Person zu verstehen ist, die eine entgeltliche Tätigkeit auf nicht gelegentlicher Grundlage in allen Bereichen von Industrie und Handel ausübt. Dienste.

4. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Publisher wird durch das Ankreuzen eines Kontrollkästchens im Anmeldeformular bestätigt.

Diese Annahme kann nur vollständig und umfassend erfolgen. Eine Mitgliedschaft mit Vorbehalten gilt als nichtig. Publisher, die sich nicht mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklären, dürfen nicht auf die Plattform zugreifen oder die Dienste nutzen.

5. Anmeldung

5.1 Um die Dienste nutzen zu können, muss sich der Publisher auf der Plattform registrieren, indem er das dafür vorgesehene Formular ausfüllt. In einigen Fällen benennt GETFLUENCE einen speziellen Ansprechpartner für den Publisher (den „Publisher Manager“), der für die Eröffnung des Kontos oder auf Wunsch des Publishers für das Hinzufügen/Entfernen bestimmter Supports auf der Plattform verantwortlich sein kann.

Der Publisher hat alle als verpflichtend gekennzeichneten Angaben zu machen, insbesondere Name, Vorname des benannten Ansprechpartners, geschäftliche E-Mail-Adresse und Passwort. Der Publisher ist damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse als Login gilt.

Unvollständige Eingaben bei der Registrierung werden nicht akzeptiert.

Die Registrierung führt zur Eröffnung eines Kontos im Namen des Publishers (im Folgenden: der „Account“), der ihm Zugang zu einem persönlichen Bereich (im Folgenden: der „Persönliche Bereich“) gewährt, und der es dem Publisher ermöglicht, seine Nutzung der Dienste in einer Form und mit den technischen Mitteln zu verwalten, die GETFLUENCE für die Erbringung der besagten Dienste für am besten geeignet hält.

5.2 Der Publisher gewährleistet, dass alle bereitgestellten Informationen korrekt, aktuell, wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind.

Der Publisher verpflichtet sich, diese Informationen im Persönlichen Bereich bei Änderungen zu aktualisieren, so dass sie stets den vorgenannten Kriterien entsprechen.

Der Publisher ist darüber informiert und akzeptiert, dass die zum Zwecke der Erstellung oder Aktualisierung des Publisher-Accounts angegebenen Daten einen Nachweis seiner Identität darstellen. Die vom Publisher oder Publisher Manager eingegebenen Informationen sind für den Publisher verbindlich, sobald sie überprüft worden sind.

5.3 Der Publisher kann jederzeit auf seinen Persönlichen Bereich zugreifen, indem er sich mit seinem Login und seinem Passwort anmeldet.

Der Publisher verpflichtet sich, die Dienste selbst zu nutzen und keinem Dritten zu gestatten, sie an seiner Stelle oder in seinem Namen zu nutzen, es sei denn, er übernimmt für sie die volle Verantwortung.

Handelt es sich bei dem Publisher um einen Handelsvertreter des Verlegers oder um einen vom Verleger beauftragten Vermittler, garantiert dieser GETFLUENCE, dass er über alle notwendigen Berechtigungen verfügt, die Supports im Namen des Verlegers zu vermarkten.

Der Publisher ist ebenfalls für die Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit seines Logins und seines Passworts verantwortlich, und jeder Zugriff auf die Plattform mit diesen gilt als durch den Publisher erfolgt. Dieser hat sich umgehend mit GETFLUENCE in Verbindung zu setzen, wenn er feststellt, dass der Publisher-Account ohne sein Wissen genutzt wurde. Er erkennt das Recht von GETFLUENCE an, in solchen Fällen alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen.

6. Dienste

Der Publisher hat Zugriff auf die folgenden Dienste in einer Form und mit den Funktionalitäten und technischen Mitteln, die GETFLUENCE für am besten geeignet hält.

6.1 Verwaltung von Supports, den Angeboten von Brand-Content der Werbetreibenden.

Der Publisher kann auf seinem Account Supports und Brand-Content-Angebote frei hinzufügen und löschen, sofern er GETFLUENCE zuvor entweder direkt oder über den Publisher Manager informiert hat.

Sollte die Agentur, der Handelsvertreter oder der vom Publisher beauftragte Vermittler nicht mehr die Agentur, der Vertreter oder der Vermittler eines oder mehrerer Publisher sein, verpflichtet sie sich, GETFLUENCE im Voraus auf jede sinnvolle Weise schriftlich, insbesondere per E-Mail, zu informieren.

GETFLUENCE bietet dem Publisher die Möglichkeit, die über die Plattform angebotenen Supports und den Brand-Content zu verändern. Alle vorgenommenen Änderungen haben keinen Einfluss auf die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die so geänderten Supports weiterhin gelten.

Der Publisher hat über den Persönlichen Bereich Zugriff auf alle Informationen, so dass er die laufenden Kampagnen und die Verfügbarkeit seiner Erträge täglich überwachen kann.

6.2 Werbeuntervermittlungsdienst

GETFLUENCE erbringt die folgenden Leistungen im eigenen Namen und im Auftrag des Publishers:
Wirbt Werbetreibende an, bewirbt und vermarktet die vom Publisher über die Plattform übermittelten Supports unter Verwendung von Präsentationsmaterial, Inhalten, Logos, Bildmaterial und allgemein von Werbedokumenten, die sich auf die vom Publisher übermittelten Supports beziehen,
Sammelt die von den Werbetreibenden erteilten Kampagnenaufträge und leitet sie an den Publisher weiter.

Der Publisher verfügt über eine Frist von 7 Kalendertagen ab dem Datum, an dem ein Werbetreibender einen Auftrag auf der Plattform platziert, um die Kampagne anzunehmen oder abzulehnen. Es steht ihm völlig frei, eine Kampagne anzunehmen oder abzulehnen. Reagiert der Publisher nicht innerhalb dieser Frist, so gilt dies als Ablehnung.

Im Rahmen des über die Plattform angebotenen Werbeuntervermittlungsdienstes verpflichtet sich GETFLUENCE, die Publisher über die für die Werbetreibenden geltenden Tarife in allen möglichen Formen zu informieren.

6.3 Brand-Content-Angebote

Der Publisher kann Werbetreibenden die Möglichkeit einräumen, Brand-Content-Angebote in Anspruch zu nehmen, d.h. hauptsächlich gesponserte Inhalte, die vom Publisher erstellt werden, in denen die Marke, Produkte oder Dienstleistungen des Werbetreibenden auf natürliche Weise erwähnt werden.

Wenn der Werbetreibende ein Brand-Content-Angebot über die Plattform bestellt, wird die Bestellung der Supports zu den im Abschnitt „Finanzielle Bedingungen“ genannten Bedingungen in Rechnung gestellt.

6.4 Hosting der Plattform

GETFLUENCE verpflichtet sich im Rahmen einer Mittelverpflichtung, das Hosting des Accounts und der vom Publisher auf seinem Account veröffentlichten Inhalte nach den Gepflogenheiten des Berufsstandes und dem Stand der Technik auf eigenen Servern oder durch einen professionellen Hosting-Dienstleister, der seine Tätigkeit nach den Gepflogenheiten des Berufsstandes und dem Stand der Technik ausübt, sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang verpflichtet sich GETFLUENCE, dem Publisher im Rahmen der Dienste ausreichende Speicher- und Verarbeitungskapazitäten zur Verfügung zu stellen, die den Gepflogenheiten der Branche und dem Stand der Technik entsprechen.

GETFLUENCE verpflichtet sich, alle dem Stand der Technik entsprechenden technischen Mittel einzusetzen, die erforderlich sind, um die Sicherheit der Dienste und den Zugang zu ihnen zu gewährleisten, einschließlich des Schutzes und der Überwachung der Infrastrukturen, der Kontrolle des physischen und/oder immateriellen Zugangs zu diesen Infrastrukturen, sowie der Durchführung von Erkennungs-, Präventions- und Wiederherstellungsmaßnahmen zum Schutz der Server vor böswilligen Handlungen.

Ferner verpflichtet sich GETFLUENCE, in Anbetracht der Art der Daten und der Risiken, die sich aus der für die Bedürfnisse der Dienste durchgeführten automatisierten Datenverarbeitung ergeben, alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und insbesondere zu verhindern, dass diese von unbefugten Dritten verändert, beschädigt oder eingesehen werden können.

6.5 Technischer Support

Abgesehen von Störungen und bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform bietet GETFLUENCE dem Publisher technischen Support in Form von Hilfestellung und Beratung an.

Der technische Support kann über das Publisher-Konto oder ggf. über den Publisher Manager erreicht werden. Je nach festgestelltem Bedarf schätzt GETFLUENCE die für seine Reaktion benötigte Zeit und die Art der Reaktion.

6.6 Sonstige Dienste

GETFLUENCE behält sich das Recht vor, weitere Dienste anzubieten, die sie für nützlich hält, und zwar in einer Form und mit den Funktionalitäten und technischen Mitteln, die sie für die Bereitstellung dieser Dienste für am besten geeignet hält.

7. Finanzielle Bedingungen

7.1 Preis der Dienste

Die in den Abschnitten „Hinzufügen und Löschen von Supports auf der Plattform“, „Ändern von Supports auf der Plattform“, „Identifizieren von Werbetreibenden“, „Hosting der Plattform“ und „Technischer Support“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Dienste werden dem Publisher im Rahmen der in diesem Abschnitt genannten Grenzen kostenlos zur Verfügung gestellt.

In Bezug auf die vom Publisher erbrachten Leistungen der Werbeuntervermittlung und des Brand-Contents zahlt GETFLUENCE dem Publisher für jeden vermarkteten Support, der Brand-Content enthalten kann, den vollen Betrag der von den Werbetreibenden erhaltenen Nettoumsätze abzüglich der eigenen Vergütung, deren prozentualer Anteil auf Grundlage der Nettoumsätze dem Publisher von GETFLUENCE per E-Mail übermittelt wird (die „Kommission“).

„Nettoumsatz“ ist definiert als der Umsatz, der durch die Vermarktung der Supports und der damit verbundenen Brand-Content-Angebote erzielt wird, einschließlich der Einnahmen für die technischen Kosten von Werbeschaltungen, nach Abzug von Rabatten, Skonti, Nachlässen und sonstigen Preisnachlässen, die den Werbetreibenden gewährt werden können, sowie der Kosten im Zusammenhang mit der Vermarktung der Supports, insbesondere einschließlich der Kommissionen und/oder Vergütungen, die Vermittlern oder Unterauftragnehmern gemäß den Bedingungen des Vertrags zustehen, Rabatte und Skonti und sonstige Preisnachlässe, die den Werbungtreibenden gewährt werden können, sowie Kosten, die mit der Vermarktung der Supports zusammenhängen, insbesondere Kommissionen und/oder Vergütungen, die an Vermittler oder Unterauftragnehmer zu zahlen sind, soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind, sowie Werbe- und Promotionskosten.

7.2 Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten gegenüber dem Publisher

GETFLUENCE stellt in eigenem Namen, aber im Auftrag des Publishers, den Verkauf der Supports und Brand-Content-Dienste in Rechnung und zieht die entsprechenden Zahlungen von den Werbetreibenden ein, ohne jedoch das Delkredererisiko zu tragen. Insoweit haftet GETFLUENCE gegenüber dem Publisher nicht, wenn ein Werbetreibender seine Rechnung nicht bezahlt.

Darüber hinaus nimmt der Publisher ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass nur vom Publisher ausdrücklich bestätigte und von GETFLUENCE vorab kontrollierte Aufträge zur Rechnungsstellung und Zahlung der entsprechenden Preise durch die Werbetreibenden führen.

Auf Grundlage dieser Abrechnung wird der an den Publisher zu zahlendem Betrag vom Publisher selbst auf jede sinnvolle Weise schriftlich in Rechnung gestellt und über sein Konto übermittelt.

Die Rechnung für eine Kampagne kann erst erstellt werden, wenn diese Kampagne über 30 Tage lang veröffentlicht wurde.

GETFLUENCE zahlt die fälligen Beträge an den Publisher innerhalb eines Zeitraums von maximal 60 Kalendertagen ab dem Datum der Ausstellung der entsprechenden Rechnung.

8. Dauer der Dienste und Abmeldung

Die Dienste werden für einen unbestimmten Zeitraum abonniert.

Der Publisher kann sich jederzeit von den Diensten abmelden, und zwar über sein Konto auf der Plattform oder indem er eine entsprechende Anfrage per E-Mail an GETFLUENCE an die im Artikel „Betreiber der Plattform und der Dienste, Kontakt“ genannten Kontaktdaten sendet.

Die Abmeldung wird innerhalb von längstens 7 (sieben) Tagen nach diesem Antrag wirksam. Sie führt zur automatischen Löschung des Publisher-Kontos.

GETFLUENCE behält sich außerdem das Recht vor, jedes Konto zu schließen und zu löschen, das über einen ununterbrochenen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren inaktiv bleibt, d.h. bei dem die letzte Verbindung mehr als 2 (zwei) Jahre zurückliegt. Publisher nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass sie ihre Gewinne, die von GETFLUENCE einbehalten werden, nicht mehr abheben können, wenn ihr Konto von GETFLUENCE gelöscht wird, weil es über einen ununterbrochenen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren inaktiv war.

9. Nachweiskonvention

Der Publisher nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt sich einverstanden:

Dass die auf der Plattform und der IT-Ausstattung von GETFLUENCE gesammelten Daten ein Beweis für die Realität der im Rahmen des vorliegenden Vertrags durchgeführten Vorgänge sind,

Dass diese Daten die wichtigste zwischen den Parteien zugelassene Beweisart darstellen.

10. Verpflichtungen und Haftung des Publishers

Unbeschadet der sonstigen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Verpflichtungen verpflichtet sich der Publisher zur Einhaltung der nachfolgenden Verpflichtungen:

1. Der Publisher erklärt, dass er von GETFLUENCE vor der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Ratschläge, Anweisungen und Details erhalten hat, die er benötigt, um diese in voller Kenntnis der Sachlage zu unterzeichnen, dass er über ausreichende Kenntnisse der Eigenschaften und Merkmale der Plattform verfügt und dass er sich vor dem vorliegenden Dokument ausreichend mit GETFLUENCE ausgetauscht hat, um sicherzustellen, dass die Plattform seinen Erwartungen, Bedürfnissen und Rahmenbedingungen entspricht.

2. Der Publisher garantiert, dass die Supports nicht gegen geltende Gesetze und Vorschriften, Rechte Dritter oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Diesbezüglich garantiert der Publisher, dass die Supports nicht gegen geltende Gesetze und Vorschriften, die Rechte Dritter oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Der Publisher ist zudem verantwortlich für die Erfüllung aller behördlichen, steuerlichen und/oder sozialen Formalitäten, Genehmigungen jeglicher Art, rechtlicher und/oder verwaltungsmäßiger Art, sowie für alle Zahlungen von Beiträgen, Steuern oder Abgaben jeglicher Art, die im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Supports und der Plattform anfallen können.

GETFLUENCE kann in keiner Weise dafür haftbar gemacht werden.

3. Der Publisher verpflichtet sich, die freigegebenen Kampagnen zu den von GETFLUENCE vorgegebenen Zeiten und Tagen zu veröffentlichen.

4. Der Publisher verpflichtet sich, bei der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienste aktiv mit GETFLUENCE zusammenzuarbeiten.

5. Der Publisher ist für seine Nutzung der Plattform allein verantwortlich.

6. Der Publisher gewährleistet, dass er über alle Rechte und Genehmigungen verfügt, die für die Verwertung der Supports und insbesondere für die Verbreitung der Kampagnen auf den genannten Supports erforderlich sind. Handelt es sich bei dem Publisher um einen Handelsvertreter oder einen vom Publisher beauftragten Vermittler, garantiert dieser GETFLUENCE, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen und Freigaben verfügt, um die Supports auf der Plattform anzubieten.

Für den Inhalt und den Betrieb der Supports ist allein der Publisher verantwortlich.

7. Der Publisher gewährleistet, dass GETFLUENCE jederzeit Zugang zu den Supports hat, und dass diese jederzeit verfügbar sind. Der Publisher trägt die alleinige Verantwortung für alle technischen Schwierigkeiten, die die Verbreitung von freigegebenen Kampagnen auf seinen Supports beeinträchtigen können.

8. Der Publisher muss GETFLUENCE schriftlich über alle Handlungen oder Ansprüche in Bezug auf einen der Supports informieren, die Auswirkungen auf die Dienste oder auf das Image und den Ruf von GETLUFENCE haben könnten.

9. Der Publisher ist für die Online-Stellung der Kampagnen auf den Supports verantwortlich, die den technischen Standards entsprechen müssen, die der Publisher GETFLUENCE zuvor übermittelt hat.

10. Im Rahmen des Angebots von Supports über die Plattform an Werbetreibende unterliegt der Publisher steuerlichen und sozialrechtlichen Verpflichtungen, die dem Publisher bekannt sein müssen. Der Publisher ist somit für alle Formalitäten und Zahlungen verantwortlich, die ihm im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste obliegen.

11. Der Publisher stellt GETFLUENCE von allen Ansprüchen, Beschwerden, Klagen und/oder Forderungen frei, die GETFLUENCE aufgrund der Verletzung einer seiner Verpflichtungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Publisher entstehen können. Er verpflichtet sich, GETFLUENCE alle Kosten, Gebühren und/oder Strafen zu erstatten, die GETFLUENCE daraus entstehen können.

11. Haftung und Gewährleistung von GETFLUENCE

11.1 GETFLUENCE verpflichtet sich, die Dienste sorgfältig und nach den Regeln des Handwerks zu erbringen, wobei eine Mittelverpflichtung unter Ausschluss einer Ergebnisverpflichtung besteht, die der Publisher ausdrücklich anerkennt und akzeptiert.

11.2 Insbesondere gibt GETFLUENCE keine Garantie oder Verpflichtung hinsichtlich der Höhe der Nettoumsätze, die durch die Vermarktung der Supports voraussichtlich erzielt werden, und der Erlöse, die voraussichtlich an den Publisher gezahlt werden.

11.3 GETFLUENCE verpflichtet sich, die Informationen, Dokumente, Daten und ganz allgemein alle Elemente, die der Publisher ihm im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen übermittelt, nur für die Zwecke der Ausführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden.

11.4 GETFLUENCE bescheinigt, dass es über eine Versicherung verfügt, die seine Berufshaftpflicht abdeckt. Das Unternehmen verpflichtet sich, diese Versicherung für die Dauer der Erbringung der Dienste aufrechtzuerhalten.

11.5 GETFLUENCE verpflichtet sich, die Dienste in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Vorschriften zu erbringen, insbesondere mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 93-122 vom 29. Januar 1993 in Sachen Werbung.

11.6 Der Publisher nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass die geschalteten Kampagnen allein von den Werbetreibenden erstellt werden und GETFLUENCE nicht für diese verantwortlich ist.

Identifiziert der Publisher Kampagnen, die er für rechtswidrig oder unangemessen hält, verpflichtet er sich, GETFLUENCE schnellstmöglich zu informieren. In diesem Fall wird GETFLUENCE aktiv mit dem Publisher und dem betroffenen Werbetreibenden zusammenarbeiten, um das Problem zu lösen.

Der Publisher erkennt an und akzeptiert, dass er für die Inhalte verantwortlich ist, die im Rahmen der von ihm über die Plattform bereitgestellten Brand-Content-Dienste erstellt und verbreitet werden.

11.7 Der Publisher verpflichtet sich, GETFLUENCE in Streitfällen oder Rechtsstreitigkeiten mit einem Werbetreibenden schadlos zu halten und die persönliche Verantwortlichkeit für die Beilegung dieser Streitfälle zu übernehmen.

11.8 GETFLUENCE garantiert dem Publisher nicht, dass die Plattform, die ständiger Weiterentwicklung unterliegt, um ihre Leistung und ihren Fortschritt zu verbessern, völlig von Fehlern, Mängeln oder Störungen frei ist.

Grundsätzlich behält sich GETFLUENCE das Recht vor, den Zugang zur Plattform zu Wartungszwecken vorübergehend zu unterbrechen.

Ebenso kann GETFLUENCE nicht für vorübergehende Schwierigkeiten oder Störungen beim Zugriff auf die Plattform verantwortlich gemacht werden, die auf Umstände, auf die GETFLUENCE keinen Einfluss hat, oder auf Störungen in den Telekommunikationsnetzen zurückzuführen sind.

11.9 GETFLUENCE ist in keinem Fall für die technische Verfügbarkeit der Supports des Publishers verantwortlich. Sie übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Produkte und/oder Dienstleistungen, die auf den Websites verfügbar sind, auf denen die Supports erscheinen.

11.10 In jedem Fall haftet GETFLUENCE gegenüber dem Publisher nicht für die Zahlung von Schäden jeglicher Art, seien es direkte, materielle, kommerzielle, finanzielle oder moralische Schäden, die auf die Ausführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzuführen sind, und die in ihrer Höhe über die während der letzten 12 Monate vor dem Auftreten des behaupteten Schadens von GETFLUENCE in diesem Zusammenhang in Rechnung gestellten Beträge hinausgeht, die zu ihrer Haftung geführt haben. Eine Haftung von GETFLUENCE kann nur entstehen, wenn der Publisher innerhalb eines Monats nach dem besagten Ereignis einen Schadenersatzanspruch per Einschreiben mit Rückschein geltend gemacht hat.

12. Unzulässige Handlungen

12.1 Es ist strengstens verboten, die Dienste für die folgenden Zwecke zu nutzen: 

  • Beteiligung an illegalen, betrügerischen oder gegen die Rechte oder Sicherheit Dritter verstoßenden Aktivitäten,
  • Die Störung der öffentlichen Ordnung oder Verstoß gegen bestehende Gesetze und Vorschriften,
  • Eindringen in IT-Systeme von Dritten oder jegliche Aktivitäten, die darauf abzielen, das IT-System eines Dritten ganz oder teilweise zu schädigen, zu kontrollieren, zu stören oder Daten abzufangen, deren Integrität oder Sicherheit zu verletzen,
  • Eingriffe, die dazu dienen, die Referenzierung einer Seite eines Dritten zu verbessern,
  • Beihilfe oder Anstiftung zu einer oder mehreren der oben beschriebenen Handlungen und Aktivitäten in irgendeiner Form oder Weise,
  • Und ganz allgemein jede Handlung, die die Dienste für andere Zwecke einsetzt als die, für die sie konzipiert wurden.

12.2 Dem Publisher ist es strengstens untersagt, das Design, die Technologien, die Daten oder jedes andere Element der Plattform für eigene Zwecke oder für die Zwecke Dritter zu kopieren und/oder missbräuchlich zu verwenden.

12.3 Ebenfalls streng verboten ist Folgendes: (i) jegliches Verhalten, das geeignet ist, die Kontinuität der Dienste zu unterbrechen, auszusetzen, zu verlangsamen oder zu verhindern, (ii) jegliches Eindringen oder versuchte Eindringen in die Systeme von GETFLUENCE, (iii) jegliche Zweckentfremdung der Systemressourcen der Plattform, (iv) jegliche Handlungen, die geeignet sind, die Infrastrukturen der Plattform unverhältnismäßig zu belasten, (v) jede Verletzung von Sicherheits- und Authentifizierungsmaßnahmen, (vi) jede Handlung, die geeignet ist, die finanziellen, gewerblichen oder moralischen Rechte und Interessen von GETFLUENCE zu schädigen, und ganz allgemein (vii) jede Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12.4 Es ist strengstens untersagt, den Zugang zu den Diensten oder der Plattform sowie die darin gehosteten und/oder geteilten Informationen ganz oder teilweise zu monetarisieren, zu verkaufen oder zu lizenzieren.

13. Sanktionen für Verstöße

Im Falle eines Verstoßes gegen eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder allgemeiner gegen Gesetze und Vorschriften durch den Publisher behält sich GETFLUENCE das Recht vor, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere:

  • Den Zugang zu den Diensten für den Publisher, der der Urheber des Verstoßes oder der Verletzung ist oder der daran teilgenommen hat, auszusetzen, zu entfernen oder zu verhindern,
  • Alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten,
  • Gegebenenfalls die zuständigen Behörden zu benachrichtigen, mit ihnen zusammenzuarbeiten und ihnen alle für die Ermittlung und Verfolgung illegaler oder rechtswidriger Aktivitäten relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.

Der Publisher wird hiermit darüber informiert und akzeptiert, dass jeder Verstoß gegen seine Verpflichtungen zusätzlich zu den oben genannten Folgen zur sofortigen Kündigung in mittels jeder schriftlichen Form der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch GETFLUENCE führen kann. 

14. Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, alle Unterlagen, Elemente, Daten und Informationen der anderen Partei, die sie als Empfänger erhält und die von der anderen Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, streng vertraulich zu behandeln. In Bezug auf GETFLUENCE vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass sich diese Geheimhaltungsverpflichtung auch auf die personenbezogenen Daten erstreckt, die GETFLUENCE im Rahmen der Dienste für den Publisher verarbeiten wird. 

Alle diese Informationen werden im Folgenden als „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet. 

Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält, verpflichtet sich, diese ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei für einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren nach Beendigung der Erbringung der betreffenden Dienste nicht offenzulegen. Sie dürfen nur an Angestellte, Mitarbeiter, Auszubildende oder Berater weitergegeben werden, wenn diese zur gleichen Vertraulichkeit wie hier festgelegt verpflichtet sind. Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf Unterlagen, Gegenstände, Daten und Informationen:

  • von denen die empfangende Partei bereits Kenntnis hatte;
  • die zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung bereits öffentlich waren oder die ohne Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen öffentlich werden würden;
  • die rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden;
  • die möglicherweise von den Justizbehörden, in Anwendung der Gesetze und Vorschriften oder zur Feststellung der Rechte einer Partei gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen offengelegt werden müssen.

15. Geistige Eigentumsrechte

Die von GETFLUENCE auf der Plattform verwendeten Systeme, Software, Strukturen, Infrastrukturen, Datenbanken, Codes und Inhalte jeglicher Art (Texte, Bilder, Visualisierungen, Logos, Marken, Datenbanken usw.) sind durch alle geltenden geistigen Urheberrechte oder Rechte der Datenbankhersteller geschützt. 

Jegliche Disassemblierung, Dekompilierung, Entschlüsselung, Extraktion, Wiederverwendung, Vervielfältigung und ganz allgemein jeder Akt der Vervielfältigung, Darstellung, Verbreitung und Verwendung eines dieser Elemente, im Ganzen oder in Teilen, ohne die Genehmigung von GETFLUENCE ist strengstens untersagt und kann juristisch geahndet werden.

16. Personenbezogene Daten

  • Personenbezogene Daten von Werbetreibenden

Jede der Parteien verpflichtet sich, soweit sie betroffen ist, alle ihr obliegenden gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere das Gesetz 78-17 vom 6. Januar 1978 (bekannt als „Loi Informatique et Libertés“) und die EU-Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (bekannt als „General Data Protection Regulation“).

Personenbezogene Daten von Ansprechpartnern einer Partei, die an der Ausführung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beteiligt ist, werden von der jeweils anderen Partei in ihrer Eigenschaft als Datenverantwortlicher im Sinne der vorgenannten Vorschriften erhoben und/oder verarbeitet.

Diese Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Verwaltung des Vertragsverhältnisses der Parteien unbedingt erforderlich ist. Das Personal der für die Verarbeitung verantwortlichen Partei, ihre Kontrollorgane (insbesondere Wirtschaftsprüfer) und ihre Unterauftragnehmer können Zugang zu diesen Daten erhalten. Diese Verarbeitung ist für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich. 

Daraus kann sich für die betroffenen Personen das Recht ergeben, (i) Auskunft über die sie betreffenden Daten und gegebenenfalls deren Berichtigung oder Löschung zu erhalten, (ii) die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, (iii) aus berechtigten Gründen Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, (iv) die Übertragbarkeit der sie betreffenden Daten zu verlangen, um sie abzurufen und aufzubewahren, und (v) eine Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

  • Betreffend die personenbezogenen Daten des Publishers

GETFLUENCE wendet eine Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten an, deren Merkmale in ihrer Privacy Policy explizit dargestellt werden.

17. Autorisation für die Veröffentlichung von Bewertungen

Die Publisher ermächtigen GETFLUENCE während der Nutzungsdauer der Dienste, die von ihnen auf der Plattform veröffentlichten 5-Sterne-Bewertungen (nachfolgend die „Bewertungen“) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu verwenden:

  • Sie erklären sich damit einverstanden, dass ihre Bewertungen von GETFLUENCE kostenlos auf der Plattform und auf allen anderen französischen oder ausländischen Websites veröffentlicht werden können, die von allen Unternehmen herausgegeben werden, mit denen GETFLUENCE Vereinbarungen getroffen hat,
  • Sie erklären sich damit einverstanden, dass ihre Bewertungen von GETFLUENCE mit allen Mitteln und auf allen Medien zum Zweck der Förderung der Plattform verbreitet werden dürfen
  • Sie verzichten auf ihr Recht, diesbezüglich eine Vergütung, ein Honorar, eine Entschädigung oder einen finanziellen Ausgleich von GETFLUENCE zu fordern. 

18. Gewerbliche Referenzen

Der Publisher ermächtigt GETFLUENCE ausdrücklich, ihn zu zitieren und ggf. die seine Marke oder sein Logos als gewerbliche Referenz zu in welcher Form auch immer verwenden, insbesondere bei Veranstaltungen, in seinen Geschäftsunterlagen, auf seiner Plattform, und dies während der Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und während eines Zeitraums von 5 (fünf) Jahre nach deren Ablauf.

19. Nichtabwerbung von Werbekunden

Dem Herausgeber (Publisher) ist es für einen Zeitraum von 18 (achtzehn) Monaten ab dem Datum seines Abonnements der Dienste untersagt, einen Inserenten, mit dem er über GETFLUENCE in Kontakt getreten ist, direkt für die Erbringung von Diensten, die den in Artikel 6 „Dienste“ beschriebenen Diensten ähnlich oder identisch sind, zu werben.

20. Exklusivität

Der Publisher verpflichtet sich, während der Laufzeit dieser Vereinbarung die Vermarktung von Supports nicht auf Plattformen anzubieten, die im Wettbewerb zu GETFLUENCE stehen, namentlich automatisierte Buchungsplattformen, die es dem Publisher ermöglichen, die in Abschnitt 6 „Leistungen“ beschriebenen Dienste zu erbringen.

21. Links und Seiten von Dritten

GETFLUENCE ist in keinem Fall verantwortlich für die technische Verfügbarkeit von Websites, die von Dritten (einschließlich ihrer möglichen Partner) betrieben werden und zu denen der Publisher über die Plattform Zugang hat.

GETFLUENCE übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt, die Werbung, die Produkte und/oder die Dienste, die auf solchen Websites Dritter verfügbar sind und für die eigene Nutzungsbestimmungen gelten.

GETFLUENCE ist ebenfalls nicht verantwortlich für Transaktionen zwischen dem Publisher und Werbetreibenden, Gewerbetreibenden oder Händlern (einschließlich ihrer möglichen Partner), an die der Publisher über die Plattform verwiesen wird, und ist bei Streitigkeiten mit diesen Dritten bezüglich des Erwerbs von Produkten und/oder Diensten, Garantien, Erklärungen und sonstigen Verpflichtungen, an die diese Dritten gebunden sind, nicht Partei.

22. Höhere Gewalt

Keine der Parteien kann für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen haftbar gemacht werden, wenn diese Nichterfüllung auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt und eine höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches darstellt. 

Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien insbesondere den Eintritt eines Ereignisses, das die vom französischen Recht und den Gerichten üblicherweise anerkannten Merkmale der Unvorhersehbarkeit und Unabwendbarkeit aufweist, sowie Streiks, terroristische Aktivitäten, Unruhen, Aufstände, Kriege, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Naturkatastrophen oder einen einem dritten Telekommunikationsanbieter zuzurechnenden Fehler.

Die betroffene Partei hat die andere Partei so schnell wie möglich unter Angabe der Art des Falles höherer Gewalt zu informieren. Die Parteien werden sich gegenseitig annähern, um gemeinsam die geeignetsten Mittel zu bestimmen, um die Folgen des/der Ereignisse(s) höherer Gewalt nach Möglichkeit zu mildern.

Dauert der Eintritt eines Falles von höherer Gewalt länger als 3 (drei) Monate, kann jede Partei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rechts wegen, ohne gerichtliche Formalitäten, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Anspruch auf Entschädigung jeglicher Art per Einschreiben mit Rückschein mit sofortiger Wirkung kündigen.

Ist die betroffene Partei infolge höherer Gewalt nur an der Erfüllung eines Teils ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert, so bleibt sie für die Erfüllung der von der höheren Gewalt nicht betroffenen Verpflichtungen und für ihre Zahlungsverpflichtungen verantwortlich.

Sobald die höhere Gewalt nicht mehr besteht, hat die an der Leistung gehinderte Partei die andere Partei unverzüglich zu informieren und die Erfüllung der betroffenen Verpflichtungen innerhalb einer angemessenen Frist wieder aufzunehmen. 

23. Änderungen

GETFLUENCE behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. 

Der Publisher wird über diese Änderungen in geeigneter Weise informiert.

Publisher, die die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren, müssen die Dienste gemäß den im Artikel „Dauer der Dienste und Abmeldung“ aufgeführten Bedingungen abbestellen.

Für jeden Publisher, der die Dienste nach Inkrafttreten der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzt, gelten diese Änderungen als akzeptiert.

24. Sprache

Im Falle einer Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine oder mehrere Sprachen ist bei Widersprüchen oder Streitigkeiten über die Bedeutung eines Begriffs oder einer Bestimmung die französische Sprache für die Auslegung maßgeblich.

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht und werden nach diesem Recht ausgelegt und interpretiert.

Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Gültigkeit, der Auslegung oder der Ausführung entstehen können, ist ausschließlich das Handelsgericht Paris (Frankreich) zuständig, soweit keine zwingenden Verfahrensvorschriften etwas anderes vorsehen.